Bornheim: Zusammensetzung der Wohnbevölkerung soll erhalten werden

Kurz gemeldet:

Die Beschlussfassung vom 26.02.2015 über die Aufstellung der Erhaltungssatzung Nr. 51 – Frankfurt am Main – Bornheim – wurde am 31.03.2015 im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main (S.330) bekannt gemacht.

Die Aufstellung der Erhaltungssatzung soll dabei vorrangig folgende Ziele und Zwecke verfolgen: In den überwiegend durch Wohnnutzung geprägten Gebieten des Stadtteils Bornheim soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden.

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