Informationen für den Einzelhandel

Hier gibt es eine Liste von der Hilfe und den Angeboten die es für den Einzelhandel in der Corona-Krise gibt. Von Anträgen zu Musterschreiben für die Sozialversicherung. Weiterhin gibt es noch eine Zusammenfassung von verschiedenen online Angeboten für den Einzelhandel. Von Initiativen aus Frankfurt bis Deutschlandweit.

Diese Information ist ohne Gewähr und wird immer aktualisiert



Anträge für die Soforthilfe für den Einzelhandel

Die Anträge für die Soforthilfe werden ab Montag auf der Seite   https://rp-kassel.hessen.de/   online zur Verfügung stehen.

Anbei schon mal die Voraussetzungen für die Bewilligung. Eventuell noch mal mit dem Steuerberater reden.

Eine Antragstellung ist ab Montag, 30. März, möglich

Wie wird die Soforthilfe beantragt?: https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe

Wer wird unterstützt?

Anträge können von 

  • gewerblichen Unternehmen,
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (ausgenommen Primärerzeugung),
  • Sozialunternehmen in der Rechtsform einer GmbH, die vom Finanzamt als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft im Sinne des § 5 Absatz 1 Nr. 9 KStG anerkannt wurden, sowie
  • Selbstständigen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen 
  • mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, mit Hauptsitz des antragstellenden Unternehmens bzw. Wohnsitz der antragstellenden Einzelperson in Hessen.

In Anlehnung an eine Definition der EU in Bezug auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verstehen wir als Unternehmen „jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.“ Hierzu zählen auch gemeinnützige Sozialunternehmen, sofern diese aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen.

Was wird unterstützt?

Die Soforthilfe soll die hessischen Wirtschaftsakteure, die unverschuldet infolge der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Situation bzw. in massive Liquiditätsengpässe geraten sind und diesen Liquiditätsengpass nicht aus eigener Kraft ausgleichen können, unterstützen. Daher soll ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss für einen Zeitraum von drei Monaten gewährt werden.

Dieser Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, kann z.B. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä. verwendet werden.

Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche, die bereits vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind allerdings nicht förderfähig.

Der Zuschuss ist ertragsteuerlich in dem Jahr zur berücksichtigen in dem er nach den steuerlichen Einzelgesetzen entstanden ist. Der Zuschuss ist als echter Zuschuss nicht umsatzsteuerbar.

Wie wird gefördert?

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten) und beträgt bis zu:

  • Bis zu   5 Beschäftigte:  10.000 Euro für drei Monate,
  • Bis zu 10 Beschäftige:   20.000 Euro für drei Monate, 
  • Bis zu 50 Beschäftigte:  30.000 Euro für drei Monate. 

Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5 
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75 
  • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1 
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Virus-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderhöchstbeträgen.

Die Anzahl der Beschäftigten ergibt sich aus der Berechnung der Vollzeitäquivalente, die anhand der Regelungen der Definition der EU in Bezug auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfolgt.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Das Antragsverfahren ist einstufig. Anträge auf Förderung können über eine Online-Antragsplattform an das Regierungspräsidium Kassel gerichtet werden.

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Das ist ab Montag, 30. März 2020 möglich

Die Prüfung des Antrages und Auszahlungen erfolgen durch das Regierungspräsidium Kassel als antragsbearbeitende Stelle. 

Das Regierungspräsidium Kassel entscheidet über die Förderfähigkeit. Es können nur vollständige eingegangene Anträge berücksichtigt werden. Insbesondere ist die Steuernummer und bei Personen- und Kapitalgesellschaften die Steuernummer der Gesellschaft anzugeben. Die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie entstandene existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. die Liquiditätsengpässe sind auf den amtlich vorgesehenen Online-Antragsformularen zu begründen und zu bestätigen.

Bitte gehen Sie nur auf die Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel, wenn Sie tatsächlich die Soforthilfe benötigen. Es ist davon auszugehen, dass sehr viele Unternehmen gleichzeitig einen Antrag stellen wollen, darum soll das System nicht unnötig überlastet werden.

Ihre Ansprechpartner:

Regierungspräsidium Kassel Tel.: 0561 106 0

Wir danken Herrn Kaweh Nemati, von der Interessensgemeinschaft Untere Berger Straße e.V. für diese Zusammenfassung.


Weitere Informationen

Newsletter der IHK Frankfurt

Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

Information zu Lieferdiensten und Abholservice

Richtlinie des Landes Hessen zur Durchführung eines Soforthilfs- programms für gewerbliche Unternehmen


Musterantrag Stundung Sozialversicherung

25.03.2020

Entsprechende Anträge für die Soforthilfe können ab Montag, den 30. März beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden. Sobald die Antragsformulare zur Verfügung stehen, werden wir hier über die Einzelheiten informieren. Bitte sehen Sie von der Zusendung formloser Anträge per E-Mail oder Fax ab. Um eine schnelle Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten ist die Einhaltung der Online-Vorgaben zu bevorzugen.

Ausserdem

  • Die Stundung der Beitrtäge zur Sozialversicherung können beantragt werden.
  • Dabei ist bei Selbstständigen zu prüfen, ob vor einer Stundung auch die Möglichkeit einer Beitragsermäßigung wegen eines krisenbedingten Gewinneinbruchs in Betracht kommt.

Die Stundung (voerst für die Monate März ud April) setzt einen entsprechenden Antrag des Unternehmens voraus, wobei das Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen zu belegen ist. Über den Stundungsantrag entscheidet die Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle nach pflichtgemäßem Ermessen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre jeweils zuständige Krankenkasse. → Musterantrag für die Krankenkasse Stundung Sozialversicherungsabgaben März und April


Weitere Angebote für den Einzelhandel

Diese Informationen sind Angebote, die über das Internet gefunden wurden. Eventuell ist das eine oder andere hilfreich. Jeder sollte sich aber selber nochmal informieren, ob das Angebot gut und passend ist.

Initiativen aus Frankfurt

  • Facebook Gruppe für den Einzelhandel & Gastro rund um die Berger – Link
  • Für alle mit Frankfurter Onlineshops – Link
  • Facebook Gruppe für den lokalen Handel – Link
  • Website für den lokalen Handel – Link
  • Für die Gastronomie – Link
  • Instagram Kanal für lokale Geschäfte aus Frankfurt – Link
  • Interaktive Karte von der FNP für Gastronomen & Unternehmen – Link
  • Save your Gastro – Link
  • Lokalos – Link
  • Gutschein Shop von Eintracht Frankfurt – Link
  • Frankfurt Gibt Dir – von Yokyok – Link
  • Null 6 Neun – Link
  • Wir helfen Frankfurt – Link
  • Gutschein Shop für Frankfurt – Link
  • Frankfurt bleibt stabil – Link

Weitere Angebote

  • PayNowEatLater – Link
  • Gutscheine.com – Link
  • Initiativen um den lokalen Handel zu unterstützen – Link
  • Deutschland steht zusammen – Link
  • Hilfe Lokal – Link
  • Projekte für den lokalen Handel – Link
  • Lokalos – Link
  • Website für den lokalen Einzelhandel – Link
  • Portal für Gutscheine – Link
  • Gutscheine über WhatsApp verkaufen etc. – Link
  • Gutscheine oder Spenden – Link
  • Projekt Lokal Liebe – Link